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Wie beantrage ich Gründerzuschuss?

Wie beantrage ich Gründerzuschuss?

Ohne eine solide Finanzierung gestaltet sich der Weg in die Selbstständigkeit fast als unmöglich. Glücklicherweise gibt es diverse Fördermöglichkeiten für die Existenzgründung. Eine davon ist der Gründerzuschuss von der Bundesagentur für Arbeit. Doch was ist nötig, um diese finanzielle Starthilfe zu erhalten?

Voraussetzungen für den Erhalt von Gründerzuschuss

Den Gründerzuschuss können nur Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG 1), die mindestens einen Tag arbeitslos sind, beantragen. Personen, die Arbeitslosengeld II (ALG 2 oder „Hartz IV”) erhalten oder eine Arbeit haben, steht diese Möglichkeit somit nicht offen. Des Weiteren muss der Anspruch auf ALG 1 noch für mindestens 150 Tage bestehen, wenn die Selbstständigkeit aufgenommen werden soll. Mit dieser Regel will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Existenzgründer sein Arbeitslosengeld nicht zuerst vollständig ausschöpft, ehe er sich selbstständig macht.

  • Hat der Antragsteller das 65. Lebensjahr vollendet oder wurde ihm in den vorigen 24 Monaten bereits ein Gründerzuschuss gewährt, ist eine Förderung von der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Außerdem ist zu beachten, dass der Gründerzuschuss nur für die Gründung einer hauptberuflichen Existenz gewährt wird. Wer lediglich ein Nebengewerbe aufbauen möchte, kann keinen Gründerzuschuss erhalten.

Wer die Voraussetzungen für den Gründerzuschuss nicht erfüllt, kann sich nach alternativen Fördermöglichkeiten umsehen. Bezieher von ALG 2 können zum Beispiel das Einstiegsgeld vom Jobcenter beantragen. Auch viele Kreditinstitute bieten Förderungen für Existenzgründer an.

Der Gründungszuschuss wird in zwei Abschnitte aufgeteilt, die eine Unterstützung bieten.

Phase 1

Im Rahmen von Phase 1 wird Ihnen als angehendem Selbstständigen der Gründungszuschuss gewährt, der als Anschubfinanzierung für Ihre Unternehmensgründung dient. Dadurch sind Sie nicht unmittelbar auf den Erfolg Ihres Vorhabens angewiesen und können sich auf den Aufbau Ihres Geschäfts konzentrieren. Der Zuschuss setzt sich aus Ihrem zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeld und einem zusätzlichen Betrag von 300 Euro zur sozialen Absicherung zusammen und wird für einen Zeitraum von 6 Monaten gewährt.

Phase 2

In Phase 2 wird die finanzielle Unterstützung reduziert, jedoch müssen Sie nicht vollständig auf eine Förderung verzichten. Sie erhalten für einen Zeitraum von 9 Monaten einen monatlichen Zuschuss von 300 Euro zur sozialen Absicherung. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie den Gründungszuschuss für Phase 2 gesondert beantragen müssen und nachweisen müssen, dass Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind.

Phase 2 stellt einen Übergang dar, in dem Sie sich darauf vorbereiten sollten, Ihren Lebensunterhalt vollständig durch Ihre selbstständige Tätigkeit zu finanzieren.

Beantragung von Gründerzuschuss – So erhöhen sich die Erfolgsaussichten

Der Gründerzuschuss ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, dass es im Ermessen der Arbeitsagentur liegt, ob sie diesen gewährt oder den Antrag ablehnt. Ein rechtlicher Anspruch auf die Förderung besteht für ALG-1-Bezieher nicht.

Die Beantragung besteht aus zwei wesentlichen Schritten: ein persönliches Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit und dem schriftlichen Antrag.

Besonders auf das persönliche Gespräch sollten sich angehende Existenzgründer sorgfältig vorbereiten und gründlich recherchieren, denn wer hier den Berater nicht überzeugt, hat schlechte Aussichten, den Gründerzuschuss tatsächlich zu erhalten. Der Antragsteller sollte in dem Gespräch deutlich machen, dass er den Schritt in die Selbstständigkeit gut geplant hat, dass er den Markt und die Branche kennt und dass er die Risiken seiner Unternehmung ebenso realistisch einschätzen kann wie die Erfolgschancen. Hierfür kann es sinnvoll sein, im Vorfeld ein Seminar für Existenzgründer zu besuchen. Ein solches wird zum Beispiel von den Industrie- und Handelskammern (IHK) angeboten.

Es ist empfehlenswert, bereits beim Gespräch einen Businessplan vorzulegen, das ist aber keine zwingende Voraussetzung. Für die schriftliche Beantragung muss dieser aber unbedingt vorhanden sein. Der Businessplan sollte folgende Unterlagen beinhalten:

  • Lebenslauf des Antragstellers
  • relevante Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse
  • einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan für mindestens drei Jahre
  • eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für mindestens drei Jahre
  • Anmeldung beim Gewerbeamt (nur für angehende gewerbliche Selbstständige)
  • Anmeldung beim Finanzamt (nur für angehende Freiberufler)

Nachdem der schriftliche Antrag auf Gründerzuschuss bei der Arbeitsagentur eingegangen ist, prüfen Fachleute, ob das Vorhaben des Antragstellers realistisch ist und welche Erfolgsaussichten es besitzt. Anhand dieser Einschätzung entscheidet das Amt, ob es den Gründerzuschuss gewährt oder nicht. Die Bearbeitungszeit des Antrags dauert in der Regel mindestens drei Wochen.

Die Höhe und Bezugsdauer des Gründerzuschusses

Wird der Gründerzuschuss gewährt, wird dieser zunächst für 6 Monate gezahlt. Die Höhe der Förderung beträgt dabei regelmäßig die Höhe des ALG 1, das der Antragsteller bezieht, plus 300 Euro monatlich. Mit dieser Pauschale sollen die Beiträge für die Sozialversicherungen abgedeckt werden.

Sind die 6 Monate verstrichen, besteht die Möglichkeit, eine Fortzahlung des Gründerzuschusses zu beantragen. Auch hier liegt es wieder im Ermessen der Arbeitsagentur, ob sie die Wörter Verlängerung gewährt. Ist dies der Fall, kann der Gründerzuschuss noch für bis zu 9 weitere Monate gezahlt werden, beträgt dann jedoch nur noch 300 Euro monatlich.

Um die Fortzahlung zu beantragen, muss der Antragsteller eine Aufstellung über die Einnahmen und Ausgaben seines Unternehmens vorlegen. So bekommt die Arbeitsagentur einen Eindruck von dessen unternehmerischen Tätigkeiten und davon, ob es sich lohnt, die neu gegründete Existenz erneut zu fördern.

Weitere Informationen zum Gründerzuschuss finden Sie unter erfolg-als-freiberufler.de.

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